Soziale Begleitung

Menschen mit Behinderungen, die gemäß § 136 und 137 SGB XII in unseren
Einrichtungen Arbeit finden und betreut werden, haben Anspruch auf Begleitung
durch den Sozialdienst.

Der Sozialdienst

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  • organisiert und begleitet den Eingliederungsprozess in das Eingangsverfahren,
    in den Berufsbildungsbereich sowie die Übernahme in den Arbeitsbereich.
  • steuert in enger Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungsbereich
    den Berufsbildungsprozess.
  • begleitet in Zusammenarbeit mit den Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern
    die betreuten Mitarbeiter im Arbeitsbereich.
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  • arbeitet mit Angehörigen und Betreuern, Wohnstätten,
    Institutionen und Ärzten zusammen.
  • organisiert sozialbegleitende Maßnahmen.
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  • unterstützt im Bedarfsfall betreute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei
    persönlichen Problemen und im Krisenfall.
  • bietet professionelle therapeutische Einzelbegleitung an.