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Soziale Begleitung
Menschen mit Behinderungen, die gemäß § 136 und 137 SGB XII in unseren
Einrichtungen Arbeit finden und betreut werden, haben Anspruch auf Begleitung
durch den Sozialdienst.
Der Sozialdienst
- organisiert und begleitet den Eingliederungsprozess in das Eingangsverfahren,
in den Berufsbildungsbereich sowie die Übernahme in den Arbeitsbereich.
- steuert in enger Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungsbereich
den Berufsbildungsprozess.
- begleitet in Zusammenarbeit mit den Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern
die betreuten Mitarbeiter im Arbeitsbereich.
- arbeitet mit Angehörigen und Betreuern, Wohnstätten,
Institutionen und Ärzten zusammen.
- organisiert sozialbegleitende Maßnahmen.
- unterstützt im Bedarfsfall betreute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei
persönlichen Problemen und im Krisenfall.
- bietet professionelle therapeutische Einzelbegleitung an.
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